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Mag.a Monika Lutz
Unternehmensberatung
6700 Bludenz, Rungelin 25
Tel.: 05552/34305
Fax: 05552/34305-9
e-mail:


Wettbewerb "Familienfreundlichste Betriebe Vorarlbergs 2011"

Daten und Fakten zur Ausschreibung

Wer kann teilnehmen?

Die Initiative „Ausgezeichneter familienfreundlicher Betrieb“ richtet sich an Unternehmen, die ihren Mitarbeitenden bemerkenswerte familienbewusste Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie bieten. Teilnahmeberechtigt sind alle Vorarlberger Betriebe, Institutionen und öffentliche Einrichtungen mit mindestens zwei Beschäftigten.
 

Was wird bewertet?

Betriebliche Handlungsfelder für Familienfreundlichkeit sind:

  • Arbeitszeit
  • Karenz und Wiedereinstieg
  • Elternförderung
  • Familienfreundliche Einrichtungen
  • Familienbewusste Unternehmenskultur
  • Weiterbildung
  • Anteil von Frauen in Führungspositionen

Wichtig ist der unternehmerische Einsatz, der zur Verbesserung der Situation für Mitarbeitende führt. Es kommt nicht so sehr darauf an, dass ein Unternehmen möglichst zu jedem der im Fragebogen genannten Punkte innerbetrieblich etwas aufzuweisen hat, sondern vielmehr, dass einzelne Voraussetzungen zur Familienfreundlichkeit erfüllt sind. Neben den aufgelisteten Maßnahmen werden auch Aufgeschlossenheit und Kreativität bei der Entwicklung und Umsetzung von familienbewussten Maßnahmen berücksichtigt. Der Auszeichnungskommission ist bewusst, dass Art und Umfang der angebotenen familienfreundlichen Maßnahmen von Branche, Größe, den Beschäftigten und weiteren Faktoren im Unternehmensumfeld abhängen. Diese Rahmenbedingungen werden bei der Auswertung entsprechend berücksichtigt.
 

Wie wird beurteilt?

Alle eingesandten Fragebögen werden anhand eines Punktesystems bewertet. In angekündigten, persönlichen Gesprächen mit Beschäftigen, Betriebsratsangehörigen, Führungskräften und Personalverantwortlichen werden die Angaben im Fragebogen näher erörtert und geprüft.

Jedem Handlungsfeld ist eine höchstmöglich erreichbare Punkteanzahl zugeordnet. Werden alle Kriterien zur Gänze erfüllt, können maximal 44 Punkte vergeben werden. Die Verleihung einer Auszeichnung setzt das Erreichen von zumindest 22 Punkten für Großbetriebe (mit mehr als 100 Beschäftigten) bzw. 17 Punkten für Klein- und Mittelbetriebe voraus.
 

Das Gütesiegel

Die teilnehmenden Betriebe, die die Mindestkriterien erfüllen, erhalten eine Auszeichnung. Sie sind berechtigt, für die Dauer von zwei Jahren das Gütesiegel „Ausgezeichnet! Familienfreundlicher Betrieb“ zu führen.
 

Die Einreichfrist

Bitte senden Sie den ausgefüllten, unterschriebenen Fragebogen bis spätestens 5. August 2011 an:

Amt der Vorarlberger Landesregierung
z.Hd. Frau Gabriela Bohle-Faast
Landhaus
6901 Bregenz
 



Taten statt Worte begrüßt die Initiative:

Betriebliche Elternbildung - Elternbildung für Unternehmen

Wir alle kennen das: Wenn es zu Hause drunter und drüber geht, das Chaos seinen Lauf nimmt und die Kommunikation in der Famlie nicht stimmt, fehlen Kraft, Nerven und Konzentration nicht selten auch im Beruf. Erfolgreiche Unternehmen wissen das, sie binden und motivieren ihre MitarbeiterInnen, indem sie diese in allen ihren Rollen wahrnehmen.

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gründerinnenzentrum steiermark

business incubator graz

 

Wir bedanken uns für die Unterstützung bei: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und Familie & Beruf und Bundeskanzleramt Frauen