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Die Kriterien der Landeswettbewerbe "Frauen- und familienfreundlichster Betrieb" beziehen sich auf die zentralen Handlungsfelder der Unternehmenspolitik, in denen Frauen und Mitarbeiter mit Kindern durch spezielle Angebote und Leistungen gezielt unterstützt werden können. Je mehr dieser Bereich von einem Unternehmen abgedeckt wird und je intensiver die Unterstützung ist, desto frauen- und familienfreundlicher ist der Betrieb einzuschätzen. Unterschiedliche Unternehmenskategorien sichern faire Gewinnchancen. Die Beurteilung der Angebote und Leistungen der Betriebe differenziert zwischen den unterschiedlichen Unternehmenskategorien, um allen Betrieben die Möglichkeit zur Teilnahme und zur Auszeichnung zu geben.


Die Bewertung erfolgt daher in den Kategorien:

  • Privatwirtschaftliche Unternehmen (wobei zwischen Klein-, Mittel- und Großbetrieben unterschieden wird)
  • Non Profit- Unternehmen
  • Öffentlich-rechtliche Unternehmen

Beschäftigte / Anteil von Frauen in Führungspositionen

Die Anzahl von Frauen in Führungspositionen muss ihrem Anteil an den Gesamtbeschäftigten entsprechen. Dabei wird auch der Stellenwert der von Frauen eingenommenen Führungspositionen berücksichtigt. Befinden sich Frauen beispielsweise vermehrt auf der zweiten Führungsebene, jedoch nur zu einem geringen Anteil auf der ersten, kann von einer „gläserne Decke“ ausgegangen werden. Der Begriff „gläserne Decke“ bezeichnet die Tatsache, dass Frauen aufgrund von unsichtbaren Schranken am Aufstieg in Führungspositionen gehindert werden. Dieses Kriterium ist abhängig von der Betriebsgröße. In Klein- und Mittelunternehmen (KMU) ist oft der/die UnternehmensinhaberIn auch gleichzeitig die einzige Führungskraft.

Arbeitszeit

Hier werden besonders Möglichkeiten von Teil- bzw. Gleitzeit, sowie andere flexible Arbeitszeitmodelle berücksichtigt. Gerade bei flexiblen Teilzeitmodellen ist aber darauf zu achten, dass sie nicht ausschließlich in unattraktiven Tätigkeitsbereichen ohne Aufstiegschancen und ohne Zugang zu Weiterbildungen angesiedelt sind. Daher wird besonderer Wert auf die Möglichkeit von Teilzeitarbeit in den Führungsebenen sowie auf den Anteil von Teilzeitbeschäftigten bei Weiterbildungen gelegt. Auch die Freiwilligkeit muss bei Teilzeitbeschäftigung gegeben sein, daher ist es wichtig, dass die Möglichkeit besteht, Teilzeitarbeitsplätze wieder in Vollzeitarbeitsplätze umzuwandeln und umgekehrt. Bei der Arbeitszeit werden auch die individuellen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigt (öffentliche Verkehrsmittel, Öffnungszeiten von Schule und Kindergarten etc.)

Weiterbildung

Grundsätzlich wird darauf geachtet, wie viele Beschäftigte an Weiterbildungen teilnehmen. Besonders berücksichtigt wird der Frauenanteil bei der Weiterbildung sowie die Inhalte der Weiterbildungen (fachliche, persönlichkeitsbildende, aufstiegsfördernde etc.). Wie viel dem Unternehmen Weiterbildung wert ist, zeigt sich daran, inwieweit es die Kosten für Weiterbildungen übernimmt bzw. die Zeit der Weiterbildung der Dienstzeit gutschreiben lässt. Auch bei diesem Kriterium muss die betriebliche und branchenspezifische Situation berücksichtigt werden. Bei einem kleinen Handwerksbetrieb kommt der Weiterbildung eine andere Bedeutung zu wie z.B. bei einem großen öffentlichen Unternehmen.

Karenz und Wiedereinstieg

Einerseits geht es dabei um die Quote der WiedereinsteigerInnen ins Unternehmen; andererseits wird aber auch bewertet, ob und welche Kontaktmöglichkeiten es für karenzierte MitarbeiterInnen zum Unternehmen gibt. Die Möglichkeit einer Mitarbeit – sei es in Form von Urlaubsvertretungen oder einer geringfügigen Beschäftigung – im Unternehmen und / oder einer Teilnahme an Weiterbildungen wird höher bewertet als eine Einladung zur Betriebsfeier. Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Förderung des Wiedereinstiegs durch das Unternehmen. Besonders wichtig sind dabei Einschulungen und Arbeitszeiten mit Rücksicht auf Betreuungspflichten. Die Inanspruchnahme von Väterkarenzurlaub wird besonders positiv bewertet, da dadurch zum Ausdruck kommt, dass das Bewusstsein, dass es sich bei der Vereinbarkeitsproblematik nicht nur um ein Frauenproblem handelt, Eingang in die betriebliche Personalpolitik gefunden hat.

Familienfreundliche Maßnahmen

Bei diesem Kriterium geht es um Unterstützung seitens des Betriebes bei der Kinderbetreuung. Möglichkeiten sind ein eigener Betriebskindergarten, die Kinder in den Betrieb mitzunehmen, aber auch Hilfe bei der Organisation von Betreuungspersonen. Das Vorhandensein eines erweiterten Pflegefreistellungs-anspruchs wird ebenfalls positiv gewertet. Materielle Zusatzleistungen seitens des Unternehmens werden honoriert, haben aber nicht den Stellenwert bei der Bewertung wie z.B. die Möglichkeit, Kinder in den Betrieb mitzunehmen. Besonders deshalb, weil sich diese Form der Unterstützung nur große Betriebe leisten können. Bei der Bewertung dieses Kriteriums muss besonders die regionale Situation berücksichtigt werden. Betriebe, die in einer Region angesiedelt sind, in der ausreichend Kinderbetreuungsmöglichkeiten angeboten werden, haben in diesem Bereich auch weniger Verantwortung ihren MitarbeiterInnen gegenüber.

Gesundheits- und andere Maßnahmen

Unter dieser Rubrik wird hinterfragt, ob es ein spezielles Gesundheitsengagement im Unternehmen gibt. Weiters wird abgefragt, ob es besondere Maßnahmen für Lehrlinge und ältere MitarbeiterInnen (älter als 50 Jahre) gibt.

Frauen- und Familienfragen

Unter dieser Rubrik wird abgefragt, ob im Unternehmen eine eigene Ansprechperson für Frauen- und Familienfragen zuständig ist, es Maßnahmen zur Förderung von Frauen und Familien gibt, Karriereplanung für Frauen / Männer möglich ist, ob Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie geplant sind und ob Männer und Frauen gleich entlohnt werden. Schließlich wird gefragt, warum sich das Unternehmen frauen- bzw. familien- bzw. Väterkarenz-freundlich sieht.

Wie wird bewertet?

Die Bewertung aller eingetroffenen Fragebögen erfolgt im Schulnotensystem (1 = sehr gut, 5 = nicht genügend) Es werden auch Halbschritte vergeben (1- = 1 minus, 2+ = 2 plus)
Bewertet werden die einzelnen Punkte des Fragebogens: Beschäftigte / Anteil der Frauen in Führungspositionen, Arbeitszeit, Weiterbildung, Karenz und Wiedereinstieg, Familienfreundliche Maßnahmen, Gesundheits- und andere Maßnahmen, Frauen- und Familienfragen. Zusätzlich zu den einzelnen Fragen wird der Gesamteindruck von Unternehmen in Bezug auf Frauen- und Familienfreundlichkeit bewertet. Die Vorauswahl erfolgt durch die Errechnung eines Notenschnittes, wobei nur Betriebe bis zu einem bestimmten Endnotenschnitt in die engere Wahl kommen. In den Betrieben, die in die engere Wahl kommen, erfolgt nach Voranmeldung ein Lokalaugenschein, wobei einige MitarbeiterInnen interviewt werden. Die endgültige Auswahl der frauen- und familienfreundlichste Betriebe der einzelnen Kategorien trifft eine unabhängige Jury, die sich aus kompetenten Fachleuten zusammensetzt.

Was gibt es zu gewinnen?

Der Wettbewerb der „Frauen- und familienfreundlichsten Betriebe“ zielt auf Öffentlichkeitswirkung für die teilnehmenden Betriebe ab. Jedem Unternehmen, das am Wettbewerb teilnimmt, wird eine breite Öffentlichkeit geboten. Die Siegerbetriebe der einzelnen Kategorien erhalten

  • eine Auszeichnungsurkunde,
  • die „Taten-statt-Worte“-Trophäe 
  • sowie je nach Bundesland unterschiedliche Anerkennungspreise.

Außerdem nehmen die Siegerbetriebe am Bundeswettbewerb der „Frauen- und familienfreundlichsten Betriebe“ teil. Zahlreiche Unternehmen nützten bisher Teilnahme bzw. Gewinn des Wettbewerbes zu Werbezwecken und zur Stärkung ihres Images.


Kontaktieren Sie für die Teilnahme Ihres Unternehmens bitte das zuständige Regionalkomitee Ihres Bundeslandes und fordern Sie die Teilnahmeunterlagen an.

Salzburg
Tirol
Oberösterreich

Taten statt Worte begrüßt die Initiative:

Betriebliche Elternbildung - Elternbildung für Unternehmen

Wir alle kennen das: Wenn es zu Hause drunter und drüber geht, das Chaos seinen Lauf nimmt und die Kommunikation in der Famlie nicht stimmt, fehlen Kraft, Nerven und Konzentration nicht selten auch im Beruf. Erfolgreiche Unternehmen wissen das, sie binden und motivieren ihre MitarbeiterInnen, indem sie diese in allen ihren Rollen wahrnehmen. Das Katholische Bildungswerk vermittelt Elternbildungsangebote die passend zu Ihrer Unternehmensphilosopie einen weiteren Beitrag zu familienunterstützenden Maßnahmen innerhalb Ihres Unternehmens leisten. 

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Gründungscoaching und crash coaching

Wir begleiten Frauen, die ihre Karriereplanung aktiv in die Hand nehmen wollen, und bieten schnelle, kompetente und kostenlose Hilfe für karriereorientierte Frauen, Gründungsinteressierte und Jungunternehmerinnen in der ganzen Steiermark. Ergreifen Sie die Chance und vereinbaren Sie einen Termin!  

Nähere Informationen: Download PDF-Folder (2,49 MB) 


gründerinnenzentrum steiermark

business incubator graz

 

Wir bedanken uns für die Unterstützung bei: Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und Familie & Beruf und Bundeskanzleramt Frauen